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Stadtgutschein Rees startet am 1. Dezember 2020

Viertelmillion Euro für Handel und Gastronomie in Rees

Stadtgutschein-Aktion startet am 1. Dezember; Verkauf in der Touristeninformation am Markt

Der Rat der Stadt Rees hat den Weg für eine Viertelmillion Euro Umsatz für Einzelhandel und Gastronomie auf dem gesamten Gebiet der Stadt Rees freigemacht. Die Unterstützung erfolgt durch die Ausgabe von Stadtgutscheinen in den Varianten von 25 Euro, 50 Euro und 100 Euro, an denen sich die Stadt Rees jeweils mit 20 Prozent beteiligt. Der Verkauf startet am Dienstag, 1. Dezember. Die Stadtgutscheine sind in der Touristeninformation am Markt erhältlich. Die Öffnungszeiten der Touristeninformation sind täglich, auch am Wochenende, von 10 bis 16 Uhr. Um eine wirkliche Unterstützung von Handel und Gastronomie zu erreichen, müssen sich Händler und Gastronomiebetriebe finanziell nicht an dem System beteiligen. Insgesamt werden durch die Stadt Rees 50.000 Euro bereitgestellt, wodurch ein Umsatz in Höhe von einer Viertelmillion Euro im Handel und der Gastronomie in Rees und den Ortsteilen generiert wird.

Und so geht´s:

Bis zu einem Wert von 200 Euro je Person können sowohl Reeserinnen und Reeser als auch Auswärtige Stadtgutscheine erwerben. Die Stadtgutscheine werden abzüglich 20 % bei der Stadt Rees erworben und bezahlt und können dann bei den teilnehmenden Händlern eingetauscht werden. Händler, gastronomische und dienstleistende Betriebe werden jetzt durch die Stadt Rees angeschrieben, mit der Bitte, sich bis zum 25.11.2020 für das System anzumelden. Sobald die Teilnehmer feststehen, werden diese auf einem Flyer bekanntgegeben. Der Flyer wird ab dem 26.11. auf der eingerichteten Internetseite www.stadtgutschein-rees.de zur Verfügung stehen. Die eingelösten Gutscheine werden von den Händlern und den Gastronomiebetrieben direkt mit der Stadt Rees abgerechnet.

Wichtig zu wissen: Die Stadtgutscheine müssen bis zum 28.02.2021 eingelöst werden. Es ist aber möglich, den Stadtgutschein in einen Gutschein eines Einzelhändlers oder Gastronomiebetriebes umzuwandeln, um die Gültigkeit über den Gültigkeitszeitraum hinauszuschieben. Die Stadtgutscheine können nicht gesplittet werden, sondern müssen in voller Höhe in einem Betrieb eingelöst werden.